Suchtprävention und Jugendschutz
Jugendschutz und Suchtprävention haben eine gemeinsame Schnittmenge, wo es um die Vermeidung süchtiger Verhaltensweisen wie Alkohol- und Nikotinmißbrauch bei Kindern und Jugendlichen geht. Auch der Jugendmedienschutz ist eine Beitrag, schädliche Einflüsse in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und einem Suchtverhalten vorzubeugen.
Beim gesetzlichen Jugendschutz geht es um die Um- und Durchsetzung der Jugendschutzgesetze. Er richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Anbieter. Gesetze, die die Verfügbarkeit von Suchtmitteln regeln, haben ebenfalls eine präventive Wirkung.
Unser Angebot:
- Der Landkreis Miltenberg fördert über den Präventionsausschuß alkoholfreie Jugendveranstaltungen (Info und Antrag s. unten).
- Beratung von Veranstaltern im Vorfeld von Jugendschutz relevanten öffentlichen Veranstaltungen.
- Bereitstellung von Informationen und Broschüren.
Für Veranstalter und Verkaufsstellen stehen folgende Checklisten und Informationen zum download bereit:
Tipps und Infos für Veranstalter und Verkaufsstellen
- Checkliste für Veranstalter von Festen, Feiern und Märkten
- Jugendschutz - Plakat der Aktion Jugendschutz Miltenberg
- Info für Veranstalter zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes
- Info für Verkaufsstellen von Alkohol und Tabak
- Info zu Jugendveranstaltungen
- Info für Veranstalter zur Förderung alkoholfreier Veranstaltungen
- Antrag für Veranstalter zur Förderung alkoholfreier Veranstaltungen
Für Eltern gibt es zum Thema Aufsichtspflicht und Jugendschutz folgende Informationen: